Urheberrechtstage an der wfk

Susanne Gruber

Seminar Urheberrecht und Internet
Das Internet als Allmende der Moderne



Früher wurde als Allmende die Gemeindewiese bezeichnet, auf der jeder sein Vieh weiden und seine Wäsche trocknen konnte.

Dieser Inbegriff des „Allgemeinguts“ wird gerne auf das Internet übertragen. Jeder hat Zugang und das Meiste ist frei zugänglich.

Dieses Seminar richtet sich an Journalisten und Fotojournalisten, die mit dem Medium Internet arbeiten und ihre Beiträge ins Netz stellen.

Das Seminar behandelt sowohl die Urheberrechte bei Twitter, Facebook, Blogs und ähnlichen Portalen. Welche Rechte werden durch Anerkennung der AGB´s übertragen? Was gilt beim Einstellen von Fotos?

Wie kann ich mich schützen? Was ist bei der Verlinkung von Beiträgen zu beachten? Für unterschiedliche Arten der Verlinkung gelten auch unterschiedliche Rechte. Was ist bei der Nutzung von Stockarchiven zu beachten und wie kollidieren die üblichen Nutzungsbedingungen der Stockarchive mit den AGB´s von Facebook. Welche Möglichkeiten bestehen, gegen den „Klau“ im Netz vorzugehen und mit welchen Repressalien muss ich rechnen, wenn ich selbst fremde Beiträge aus dem Netz einbaue oder verlinke?

All dies und einiges Mehr soll bei dem Seminar erörtert werden

Termin s. unter Aktuell

Die Teilnahmegebühr beträgt 60,00 €, für Studenten der WFK 50,00 €



Anmeldungen bitte über: info@w-f-k.de

 

 

Seminar Urheberrecht


„Alles nur geklaut“ – dieses Urteil kann jeden Werkschaffenden ernste juristische Probleme bereiten, sobald er Werke oder Werkbestandteile in Umlauf bringt, die zu Recht ein Anderer als sein geistiges Eigentum einklagt. Alleine schon das Recht am eigenen Bild (z.B. Foto, aber auch Bild) kann den Journalisten oder Fotokünstler oder bildenden Künstler (Maler, Zeichner, Karikaturist etc.) in die Bredouille bringen und ihm Schadensersatzansprüche aufbürden, ihn auf Wunsch zur Herausgabe des Bildes zwingen oder die weitere Verbreitung untersagen.

Was ist möglich, was nicht? Wie kann man sich vor Ideenklau schützen, welche juristischen Maßnahmen können ergriffen werden? Welche Grundsätze sollte man beachten, um nicht selbst des geistigen Diebstahls bezichtigt zu werden? Ab wann kann man überhaupt in einem Werk den Ideenklau identifizieren, d.h. wie offensichtlich muss er sich präsentieren? Lässt sich ein künstlerisches Konzept, eine künstlerische Innovation urheberrechtlich schützen?

Fragen über Fragen, die in dem sehr informativen Seminar „Urheberrecht“ fachlich kompetent geklärt werden.

Das Seminar richtet sich an Journalisten, Bild-Journalisten, Fotografen sowie freischaffende Künstler und Musiker.

Das 2,5 bis 3 Stunden umfassende Seminar beschäftigt sich zunächst mit der Entstehung des Urheberrechts, sodann mit den hiermit zusammenhängenden Urheberpersönlichkeits- und Verwertungsrechten, sowohl individueller als auch kollektiver Natur, d.h. der Verwertung über Verwertungsgesellschaften.

Es werden die Schranken des Urheberrechts aufgezeigt und erläutert, welche Ansprüche bei einer Verletzung des Urheberrechts geltend gemacht werden können.

Das Seminar soll einen praxisorientierten Überblick vermitteln, der dem Werkschaffenden zum einen zeigt, was „erlaubt“ ist, das heißt, was in ein Werk übernommen werden kann, zum anderen, wie ein Werk verwertet und geschützt werden kann.

Termine s. unter Aktuell

Die Teilnahmegebühr beträgt 60,-€ je Teilnehmer, für WFK-Studenten 50,00 €




Seminar Fotorecht
Urheberrecht für Fotografen




Das Seminar richtet sich an Pressefotografen und künstlerische Fotografen.

Sofern Sie Bilder, sei es in den Medien, sei es in Kunstausstellungen, Büchern, Katalogen oder Kalendern veröffentlichen, stellt sich immer die Frage, ob Rechte von Dritten betroffen sind, die gegebenenfalls ihre Einwilligung in die Veröffentlichung erteilen müssen.

Das Seminar erläutert die Panoramafreiheit bzgl. Fotografien von Bauwerken und Kunstwerken an öffentlichen Plätzen, sowohl in Deutschland, als auch in Europa und den USA.

Umfassend erläutert wird ferner das Recht am eigenen Bild und seine Einschränkungen beim Fotografieren von Personen, sowie die sog. „Caroline-Entscheidungen“ des BGH, des BverfG und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und ihre Folgen für Paparazzi-Fotos von Prominenten.

Schlussendlich werden die zivilrechtlichen und strafrechtlichen Ansprüche von und natürlich auch gegen Fotografen bei Verletzung des Urheberrechts erläutert.


Termine s. unter Aktuell

Die Teilnahmegebühr beträgt 60,00 € für Studenten der WFK 50,00 €


 

 

 

 

Wolfgang Becker